„Verkehrsbeschränkung“
Das bedeutet, dass man nicht ohne triftigen Grund seine Wohnung verlassen darf. Ausnahmen sind
- Berufliche Gründe
- Medizinische Versorgung (auch von Tieren)
- Die Rückkehr in den eigenen Wohnort
- Berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes.